Entsorgung Altgeräte
Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne besagt, dass dieses Elektro- bzw. Elektronikgerät am Ende seiner Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden darf, sondern vom Endnutzer einer getrennten Sammlung zugeführt werden muss. Zur Rückgabe stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Sammelstellen für Elektro- und Elektronikaltgeräte sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Entsorgung der Geräte zur Verfügung.
Auch Vertreiber mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quadratmetern sowie Vertreiber von Lebensmitteln mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800 Quadratmetern, die mehrmals im Kalenderjahr oder dauerhaft Elektro- und Elektronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen, sind verpflichtet unentgeltlich alte Elektro- und Elektronikgeräte zurückzunehmen. Beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln gelten als Verkaufsflächen des Vertreibers alle Lager- und Versandflächen. Auf Verlangen muss der Vertreiber Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25cm sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; Die Rücknahme darf nicht an den Kauf eines neuen Geräts geknüpft werden und ist auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Vertreiber müssen bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen Endnutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart- das im Wesentlichen die gleichen Funktionen wie das neue erfüllt- am Ort der Abgabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen. Ort der Abgabe kann auch der private Haushalt sein, sofern dort durch Auslieferung die Abgabe erfolgt; in diesem Fall ist die Abholung des Altgerätes für den Endnutzer unentgeltlich auszugestalten; Der Vertreiber hat beim Abschluss des Kaufvertrages des neuen Elektro- und Elektronikgerätes den Endnutzer über die Möglichkeit zur unentgeltlichen Rückgabe oder der unentgeltlichen Abholung sowie nach der Absicht zu befragen, bei der Auslieferung des neuen Geräts ein Altgerät zurückzunehmen. Beim Vertrieb unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln beschränkt sich die unentgeltliche Abholung auf Wärmeüberträger (Kategorie 1), Bildschirme (Kategorie 2) und Großgeräte (Kategorie 4); für Lampen (Kategorie 3), Kleingeräte (Kategorie 5) und Geräte der Informations- und Telekommunikationstechnik (Kategorien 6) müssen geeignete Rückgabemöglichkeiten in zumutbarer Entfernung zum jeweiligen Endnutzer gewährleistet werden;
Sofern das Altgerät personenbezogene Daten enthält, sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben. Sofern dies ohne Zerstörung des alten Elektro- oder Elektronikgerätes möglich ist, entnehmen Sie diesem bitte alle Batterien oder Akkus sowie Lampen, bevor Sie es zur Entsorgung geben, und führen diese einer separaten Sammlung zu.
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) veröffentlicht jährlich ausführliche Daten zu Elektro- und Elektronikgeräten und die in Deutschland erreichten und an die EU-Kommission zu übermittelnden quantitativen Zielvorgaben der Sammel- und Verwertungsquoten auf seiner Internetseite: https://www.bmuv.de/themen/wasser-ressourcen-abfall/kreislaufwirtschaft/statistiken/elektro-und-elektronikaltgeraete
Entsorgung von Batterien:
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Batterien oder Akkumulatoren besagt, dass diese am Ende ihrer Lebensdauer nicht im Hausmüll entsorgt werden dürfen. Sofern Batterien oder Akkumulatoren Quecksilber (Hg), Cadmium (Cd) oder Blei (Pb) enthalten, finden Sie das jeweilige chemische Zeichen unterhalb des Symbols der durchgestrichenen Mülltonne. Sie sind gesetzlich verpflichtet, alte Batterien und Akkumulatoren nach Gebrauch zurückzugeben. Sie können dies kostenfrei in Handelsgeschäften oder bei einer anderen Sammelstelle in Ihrer Nähe tun.
Batterien können Stoffe enthalten, die schädlich für die Umwelt und die menschliche Gesundheit sind. Besondere Vorsicht ist aufgrund der besonderen Risiken beim Umgang mit lithiumhaltigen Batterien geboten. Durch die getrennte Sammlung und Verwertung von alten Batterien und Akkumulatoren sollen negative Auswirkungen auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit vermieden werden. Tragen Sie mit der getrennten Sammlung zu einer nachhaltigen Kreislaufwirtschaft bei.
Vermeiden Sie die Entstehung von Abfällen durch Nutzung wiederaufladbarer Batterien und unterlassen Sie die Verschmutzung der Umwelt, indem Sie Batterien oder batteriehaltige Elektro(nik)geräte nicht achtlos liegen lassen. Prüfen Sie die Möglichkeiten der Vorbereitung zur Wiederverwendung von Batterien und bevorzugen Sie diese einer Entsorgung. Batterien und Akkumulatoren enthalten Stoffe, die schädlich für Umwelt und die menschliche Gesundheit sind, insbesondere lithiumhaltige Batterien haben ein erhöhtes Brandrisiko auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung. Mit der getrennten Sammlung und Verwertung von gebrauchten Batterien leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zum Umwelt- und Gesundheitsschutz sowie zur Ressourcenschonung.